Wie bereits im GVD 81/2208 grundlegend definiert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Risiken, die durch elektrische Geräte oder Kommunikationsanlagen verursacht werden, für alle relevanten Personengruppen im Unternehmen zu analysieren und Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen sowie die Mitarbeiter entsprechend zu informieren.
Die Grenzwerte für Arbeitsplatzbereiche wurden teilweise um 100% - im Verhältnis zu den Festlegungen der abgeschafften EU-Richtlinie 2004/40/EG - erhöht. Dadurch wird erfahrungsgemäß der maximale Grenzwert nur mehr an sehr wenigen Arbeitsplätzen überschritten. Aufgrund einschlägiger Erfahrungen empfehlen wir die aktive und kritische Auseinandersetzung mit der Thematik. Unsere Experten begleiten Sie gerne bei der Durchführung von Messung und insbesondere bei der Umsetzung von Reduzierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Im unten stehenden Dokument stellen wir weiterführende Informationen für Interessierte zur Verfügung. Oder sprechen Sie uns einfach an…
Im Gegensatz zu anderen epidemiologischen Untersuchungen, wie bei Lärm oder Vibrationen wurden die Grenzwerte für die elektromagnetischen Felder auf Basis der physikalischen Wirkungen auf den menschlichen Körper festgelegt. Dadurch werden nur direkte Effekte, wie die Gewebeerwärmung oder Aktivierung sensorischer oder motorischer Nerven betrachtet. Andere gesundheitsgefährdende Auswirkungen, die in Zusammenhang mit der Langzeitexposition stehen, bleiben somit außen vor. Aufgrund der intensiven Diskussionen der letzten Jahre über Beeinträchtigung der Normalbevölkerung und der sehr komplexen Materie ist es durchaus verständlich, dass man sich hier auf eine gemeinsame Grenze nach bekanntem wissenschaftlichen Stand stützt.
Schon die Richtlinie verweist auf die EU-Empfehlung 1999/519/EG, welche Grenzwerte für die Normalbevölkerung festgelegt hatte. In dieser Empfehlung wurden Grenzen für die negative Beeinflussung von aktiven und passiven Implantaten im menschlichen Körper festgelegt. Aus diesem Grund werden im Art. 209 GVD 81/08 die Arbeitgeber von der Verpflichtung der Bewertung entbunden, wenn eine Bewertung auf Basis der EU-Empfehlung vorhanden ist.
Zu berücksichtigen bleibt auch der in Italien bestehende Grenzwert für Anlagen der elektrischen Energieverteilung, wodurch ein Vorsorgewert von 3 μT im DPCM vom 08.07.2003 gilt. Im Verhältnis zu den Arbeitsplatzgrenzwerten von 1000 μT und zu den Grenzwerten für die Normalbevölkerung von 100 μT ist dieser Wert sehr gering. Die Einhaltung dieses Vorsorgewerts obliegt dem Projektanten der Energieversorgungsanlage. Es wird empfohlen bei der Auftragsvergabe explizit auf diese Anforderungen zu bestehen, um aufwendige nachträgliche Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.
Im Bereich der Rundfunksendeanlagen und Basisstationen der mobilen Telefonie sei auch das Ministerialdekret Nr. 381 von 1998 erwähnt, das Genehmigungen und die Grenzwerte für die Normalbevölkerung beim Betrieb von Sendeanlagen vorschreibt.
Bei Maschinen oder elektronischen Geräten müssen die Maschinenrichtlinie und die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit vom Hersteller berücksichtigt werden. Dadurch muss der Hersteller den Nutzer über mögliche Risiken bei der Anwendung informieren. Bei Sendeanlagen kommt dazu, dass diese von behördlicher Seite abgenommen werden muss. Werden bei der Ersterhebung relevante Quellen für Risiken erkannt, sollten die Hinweise in den Herstellerinformationen Beachtung finden.
Da wir in unserer technisierten Welt ständig von
elektromagnetischen Feldern umgeben sind und somit
eigentlich alle Arbeitsplätze bestimmten elektromagnetischen
Feldern ausgesetzt sind, wurde von der Europäischen
Kommission ein Leitfaden verabschiedet, um eine einfache
Erstbewertung zu unterstützen. Dabei werden die
möglicherweise bestehenden Risiken anhand einer Tabelle mit
den unterschiedlichen Quellen erhoben und für Schwangere,
Träger von Implantaten sowie normal belastbare Mitarbeiter
definiert. Wir empfehlen diese Erstbewertung in jedem Fall
schriftlich zu dokumentieren. Sind relevante Quellen
vorhanden, muss durch eine Detailbetrachtung die weitere
Vorgehensweise definiert werden. Dabei kann anhand von
Messungen die Ausbreitung und Stärke der Felder möglichst
genau ermittelt werden. Auf Grundlage der Ergebnisse und
der anwendbaren Grenzwerte können dann weitere
Maßnahmen zum Schutz der entsprechenden Mitarbeiter
definiert werden.
Wichtig ist auch bei der Durchführung von Projekten die
mögliche Beeinflussung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.
Werden Energieverteilungsanlagen oder Photovoltaikanlagen
installiert, sollte vorab schon auf einen Sicherheitsabstand zu
den bestehenden festen Arbeitsplätzen geachtet werden.
Für alle Betriebe, welche eine Bewertung auf Basis der schon bestehenden Vorgaben durchgeführt haben, können die Analysen weiterverwenden, wenn die Grenzwerte für die Normalbevölkerung nach der Richtlinie 1999/519/EG berücksichtigt wurden. Ist keine spezifische Betrachtung vorhanden, empfehlen wir die Anwendung des EU-Leitfadens, um relevante Risiken zu erheben. Eine anschließende Messung der relevanten Bereiche ermöglicht eine korrekte Einstufung und Ermittlung der Feldausbreitung und zeigt kritische Bereiche im Unternehmen auf, wo relevante elektromagnetische Felder vorhanden sind. Diese sind nicht nur für den Mitarbeiterschutz relevant, sondern können auch zu Fehlfunktionen in elektronischen Geräten führen. Hinsichtlich der Grenzwerte bleibt noch zu sagen, dass die geänderte EU-Richtlinie sich ausdrücklich nicht auf die Langzeitwirkung bezieht. Dadurch kann eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die Langzeitnutzung von Kommunikations- und/oder Arbeitsmitteln oder Geräten nicht ausgeschlossen werden. Allerdings zeigt die Industrie, dass durchaus noch Möglichkeiten zur Minimierung von Gesundheitsrisiken bestehen. Im Sinne der Schaffung von gesunden Arbeitsumgebungen stellt dieser Aspekt eine besondere Herausforderung dar. Gerade deshalb empfehlen wir die aktive und kritische Auseinandersetzung mit der Thematik im Hinblick auf die immer zunehmende Belastung aufgrund der fortschreitenden Technologie im Bereich der funkgestützten bzw. drahtlosen Kommunikation sowie allgemein bei elektronischen Geräten.