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Neue Grenzwerte für Radon bei neuen Wohngebäuden

Ab 2025 darf der Jahresmittelwert die 200 Bq/m³ nicht überschreiten.

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Nach wie vor ist das natürliche Gas Radon und seine Zerfallsprodukte die zweithäufigste Folge für Lungenkrebs, nach dem Rauchen.

Wohngebäude die nach dem 31.12.2024 gebaut werden, müssen, laut neuer Gesetzgebung, gewährleisten, dass der Jahresmittelwert der Radonkonzentration unter 200 Bq/m³ bleibt. 

Die unsichtbare Gefahr lauert dabei vor allem im Erdreich. Durch ungewollte Risse im Unterboden und Durchdringungen zum Erdreich hin, kann Radon ins Gebäude gelangen und sich dort, in für den Menschen gefährlichen Konzentrationen, anreichern.

Deshalb ist es wichtig, sich bereits in der Planungsphase eines neuen Gebäudes mit dem Thema Radon zu beschäftigen und ggf. geeignete Maßnahmen von Anfang an vorzusehen, um das Gesundheitsrisiko zu senken.

Hier finden Sie die Südtirol-Karte, mit der Kennzeichnung der bedenklichen Gebiete 

https://radon-italy.com/radon.html

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