Mit dem Landesgesetz Nr. 4 vom 15.04.2025 und der Durchführungsverordnung Nr. 494/2026 wurden die Brandschutzverfahren in Südtirol an die nationalen Bestimmungen angepasst. Für zahlreiche Betriebe ergeben sich dadurch neue Meldepflichten, Fristen und Betreiberpflichten.
Wer ist betroffen?
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Betreiber einer brandschutzpflichtigen Tätigkeit gemäß DPR 151/2011. Dazu gehören beispielsweise:
Neue Meldungen über SUAP/SUE
Brandschutzpflichtige Tätigkeiten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit über das SUAP/SUE-Portal mittels Brandschutz-ZeMeT gemeldet werden. Für Projekte, Meldungen und weitere Verfahren wurden neue standardisierte Formblätter eingeführt.
Frist für bestehende Tätigkeiten
Betreiber bereits bestehender brandschutzpflichtiger Tätigkeiten müssen die Eckdaten ihrer bestehenden Brandschutzgenehmigung bis spätestens 14.10.2026 mittels beeidigter Bezeugungsurkunde per PEC an die zuständige Gemeinde übermitteln.
Regelmäßige Bestätigung der Brandschutzkonformität
Die Brandschutzkonformität ist künftig regelmäßig durch einen befähigten Brandschutzexperten zu bestätigen und über das SUAP-Portal an die Gemeinde zu übermitteln.
Erste Bestätigung
Für bestehende Tätigkeiten gelten folgende Fristen:
Weitere Pflichten für Betreiber
Zusätzlich sind Betreiber verpflichtet,
Sanktionen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 3.717 € sowie in schwerwiegenden Fällen die Suspendierung des Betriebs.
Wir unterstützen Sie
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob Ihr Betrieb von den neuen Bestimmungen betroffen ist, sowie bei allen erforderlichen Brandschutzmeldungen, Fristen und Dokumentationen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und sorgen für eine fristgerechte Umsetzung.